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Schleswig-Holstein

Archiv (25)

Inkraftreten: 01. Januar 2026

Anlage 1 zu § 7 Abs. 4 - Vorgaben für den weiteren Umgang mit den Pflegedokumentationen bei der Pflegekasse

Inkrafttreten: 01. Januar 2026

Anlage 2 des Rahmenvertrages nach §§ 132 und 132a SGB V (§ 10 Abs. 2)

Gemeinsamer Strukturerhebungsbogen der Landesverbände /- vertretungen der Pflege- und Krankenkassen in Schleswig-Holstein für ambulante Pflegedienste

Inkrafttreten: 01. Januar 2026

Anlage 3a des Rahmenvertrages §§ 132 und 132a SGB V (§ 16 Abs. 4 und 6)

Inkrafttreten: 01. Januar 2026

Anlage 3b des Rahmenvertrages §§ 132 und 132a SGB V (§ 16 Abs. 4, 5 und 6)

Inkrafttreten: 01. Januar 2026

Anlage 4 des Rahmenvertrages §§ 132 und 132a SGB V (§ 16 Abs. 8)

Inkrafttreten: 01. Januar 2026

Anlage 7 „Spezialisierte Leistungserbringer zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden“ zum Rahmenvertrag nach § 132a Abs. 4 SGB V für Schleswig-Holstein

Inkrafttreten: 01. Januar 2026

Anlage 8 zum Rahmenvertrag nach §§ 132 und 132a SGB V für Schleswig-Holstein

Gemeinsamer Strukturerhebungsbogen der Landesverbände /-vertretungen der Pflege- und Krankenkassen in Schleswig-Holstein für ambulante Pflegedienste mit einer Spezialisierung auf die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden

Inkrafttreten: 01. Januar 2026

Stand: 30.09.2013

Stand: 01.10.2017

Positionsnummernverzeichnis

 

Vergütungsvereinbarungen Häusliche Krankenpflege (HKP) im Rahmen der Tariftreue

Die aktuellen Vergütungsvereinbarungen finden Sie im Unterordner Vergütungen.

 

 
 
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