Auf dieser Themenseite stellen wir weiterführende Informationen rund um das Thema Bundesfreiwilligendienst (BFD) zur Verfügung. Zuständig für den Bundesfreiwilligendienst ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Ziele des Bundesfreiwilligendienstes
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein engagementpolitisches Projekt: Er soll eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland schaffen und möglichst vielen Menschen ein Engagement für die Allgemeinheit möglich machen.
Die Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes zum 1. Juli 2011 war eine große gesellschaftliche Herausforderung. Der Bundesfreiwilligendienst sollte helfen, die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zumindest teilweise zu kompensieren. Alle nach dem Zivildienstgesetz anerkannten Dienststellen und -plätze wurden daher automatisch als Einsatzstellen und Plätze des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt.
Voraussetzungen für die Freiwilligen
Im Bundesfreiwilligendienst kann sich jeder engagieren, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung ein.
Dauer und Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes
In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes bis zu 24 Monate geleistet werden.
Beim Bundesfreiwilligendienst handelt es sich grundsätzlich um einen ganztägigen Dienst. Mit Einverständnis der Einsatzstelle kann der Bundesfreiwilligendienst unabhängig vom Alter auch in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich geleistet werden. Ein Rechtsanspruch auf einen Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit besteht nicht.
Weitere Informationen zu den genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie in der Rubrik BFD von A bis Z unter dem jeweiligen Stichwort.
Einsatzstellen werden von gemeinwohlorientierten Einrichtungen angeboten. Dazu zählen Mitgliedseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände, aber auch nicht-verbandsgebundene Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kinderheime, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Erholungsheime, Mehrgenerationenhäuser, Selbsthilfegruppen, Sportvereine, Museen, Kultureinrichtungen, Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, Träger ökologischer Projekte und Kommunen.
Einsatzstellen und aktuell gemeldete Platzangebote können über die Einsatzstellen- und Platzangebotssuche des BAFzA recherchiert werden.
Beraterinnen und Berater im Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Das BAFzA wird regional durch Beraterinnen und Berater im BFD vertreten. Diese stehen allen Interessierten für allgemeine Fragen zur Verfügung und unterstützen bei der Öffentlichkeitsarbeit für den Bundesfreiwilligendienst. Darüber hinaus sind sie als Vertreterinnen und Vertreter der Zentralstelle BAFzA die regionalen Ansprechpersonen für alle Freiwilligen sowie Einsatzstellen und Träger, die keinem bundeszentralen Träger angehören. Zu ihren Aufgaben gehören u. a.:
- die Beratung und Betreuung der Freiwilligen und Einsatzstellen während des Dienstes,
- die Beratung und Betreuung der Freiwilligen und Einsatzstellen hinsichtlich der pädagogischen Begleitung im BFD.
Hier finden Sie die regionalen Ansprechpersonen des BAFzA: https://www.bundesfreiwilligendienst.de/bundesfreiwilligendienst/beraterinnen-und-berater.html
Anerkennung als Einsatzstelle
Bevor Sie Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst einsetzen können, muss Ihre Einrichtung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst anerkannt sein. Informationen darüber, wie Sie sich als Einsatzstelle anerkennen lassen können und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, finden Sie unter
https://www.bundesfreiwilligendienst.de/fuer-einsatzstellen/anerkennung-als-einsatzstelle.html
Jede anerkannte Einsatzstelle muss einer Zentralstelle zugeordnet sein. Für den Abschluss einer BFD-Vereinbarung muss der Einsatzstelle ein entsprechender Kontingentplatz zur Verfügung stehen.
Nachfolgend finden Sie wichtige Dokumente zur Anerkennung als Einsatzstelle:
- Anerkennungsrichtlinie
- Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst
Zentralstellen im Bundesfreiwilligendienst
Die Zentralstellen betreuen die Einsatzstellen und vertreten deren Interessen gegenüber dem Bundesamt. Sie unterstützen die ihnen angehörenden Einsatzstellen bei der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes und übernehmen zentrale Verwaltungsaufgaben. Die Zentralstellen nehmen darüber hinaus die Verteilung der besetzbaren Freiwilligenplätze (und damit der Zuschüsse) auf die ihnen zugeordneten Einsatzstellen vor. Sie steuern damit die gleichmäßige Entwicklung von Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendiensten. Zudem übernehmen die Zentralstellen die Aufgabe, die pädagogische Begleitung der Freiwilligen zu organisieren.
Auf Wunsch von Einsatzstellen, die keinem bundeszentralen Träger angehören, hat das Bundesamt eine eigene Zentralstelle eingerichtet. Die Zentralstelle Bundesamt unterstützt die angeschlossenen Einrichtungen bei allen im Zusammenhang mit der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes anfallenden administrativen Aufgaben.
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Zentralstelle BFD
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln
Telefon 0221 3673-0
E-Mail
Weitere Informationen und Dokumente stehen hier zum Download bereit: https://www.bundesfreiwilligendienst.de/service/downloads.html

