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Rettungsschirm gemäß § 150 Abs. 5a SGB XI

Rettungsschirm für Angebote zur Unterstützung im Alltag

Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Abs. 5a Satz 4 SGB XI zum Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der nach Lan- desrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Kostenerstattungs-Festlegungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag) vom 29.05.2020 

mit Änderung vom 22.03.2021

Stand: 01. April 2021

Fragen und Antworten zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 150 Abs. 5a SGB XI zum Ausgleich der SARS-CoV-2-bedingten finanziellen Belastungen

Erstellt vom GKV-Spitzenverband mit Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit

Stand: 13. Juli 2020

Erstattungsmonate: März 2020 - Juni 2022

Stand: 30. März 2022

Stand: 12. August 2020

 
 
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