erstellt von der BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft) 2 Pflegeunternehmer im DBfK
Pflegeunternehmen erbringen täglich Leistungen, die häufig nicht abgerechnet werden. Im Alltag werden kleine Hilfestellungen, mit einem scheinbar geringen Zeitaufwand, ohne Berechnung erbracht. In der Summe entsteht ein erwähnenswerter Aufwand. Zudem besteht auch der Bedarf an umfangreicheren Service- und Entlastungsleistungen.
Diese Arbeitshilfe soll Pflegeunternehmerinnen und Pflegeunternehmer im DBfK anregen, die von ihnen erbrachten (Service-) Leistungen zu identifizieren, auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen und sie ggf. als solche auszuweisen. Das Ziel ist die Sensibilisierung der Beteiligten für die aufgeführten HASE-Leistungen.
Es liegt im Ermessen der Pflegeunternehmerin/des Pflegeunternehmers diese (Service-)Leistungen in Rechnung zu stellen. Es ist zu prüfen, welche der HASE-Leistungen generell durch den Pflegedienst angeboten werden sollen.
Stand: September 2019
Bitte die Umsetzungsempfehlungen beachten!
Stand: November 2017