gültig ab 01.01.2022
Preislisten-Rechner auf Grundlage der seit dem 01.02.2022 gültigen Leistungskomplexe in Niedersachsen.
Der Rechner berücksichtigt den ab dem 01.01.2024 gültigen Zuschlag:
- landesweit einheitlicher Ausbildungszuschlag nach § 26 Abs. 3 PflBG: 0,0021 € / Punkt
Eine Umsetzung in der Bepreisung gegenüber Ihren Kunden setzt eine gültige Vereinbarung mit den Pflegekassen in Niedersachsen voraus.
Sollte Ihr Pflegedienst nicht zum Ausgleichsfonds Pflegeberufe herangezogen werden dürfen Sie selbstverständlich auch nicht den entsprechenden Umlagebetrag in Ihren Preisen berücksichtigen. In diesen Fällen verwenden Sie bitte nicht diesen Rechner. Bitte nehmen Sie diesem Fall Kontakt zu uns auf.
Gültig für den Zeitraum 01.01.-31.12.2024
Anlage 2 zur Vereinbarung gemäß § 89 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI
Stand: Juli 2019