gültig seit dem 01. September 2015
gültig bis 31.12.2019
gültig vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021
gültig ab 01.01.2020
gültig vom 01.04.2020 bis zum 31.12.2021
Preislisten-Rechner auf Grundlage der seit dem 01.02.2022 gültigen Leistungskomplexe in Niedersachsen.
Der Rechner berücksichtigt den ab dem 01.01.2023 gültigen Zuschlag:
- landesweit einheitlicher Ausbildungszuschlag nach § 26 Abs. 3 PflBG: 0,0019 € / Punkt
Eine Umsetzung in der Bepreisung gegenüber Ihren Kunden setzt eine gültige Vereinbarung mit den Pflegekassen in Niedersachsen voraus.
Sollte Ihr Pflegedienst nicht zum Ausgleichsfonds Pflegeberufe herangezogen werden dürfen Sie selbstverständlich auch nicht den entsprechenden Umlagebetrag in Ihren Preisen berücksichtigen. In diesen Fällen verwenden Sie bitte nicht diesen Rechner. Bitte nehmen Sie diesem Fall Kontakt zu uns auf.
Gültig für den Zeitraum 01.01.-31.12.2023
gültig ab 01.01.2022