• Slide - Download

Arbeitsrecht

Archiv (31)

Die Änderungen durch das NachweisG 08.2022 sind noch nicht eingearbeitet.

DBfK Nordwest

DBfK Nordwest
Bitte die Anwendunghinweise beachten!

DBfK Nordwest
Bitte die Anwendungshinweise beachten!

DBfK Nordwest
Bitte die Anwendungshinweise beachten!

DBfK Südost

Die 6. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (6. PflegeArbbV)  tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.

DBfK Südost

DBfK Südost

ab 01.01.2025: Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte  auf 556 € angehoben

 
 
www.dbfk-unternehmer.de verwendet Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.