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Beratungsbesuche - § 37 Abs. 3 SGB XI

Archiv (5)

Stand: Oktober 2019

Formulare in weiteren Sprachen finden Sie auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes.

Qualitätsausschuss Pflege 
vom 29.05.2018 / zuletzt geändert am 21.05.2019

 

Vergütungen | anerkannte Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI

Die Pflegekassen veröffentlichen jährlich die Vergütungen für die Durchführung von Beratungseinsätzen gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI durch anerkannte Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI


2024

Bayern 4,87 € je angefangene 5 Minuten / max. 75 Minuten
Bremen noch nicht veröffentlicht  
Niedersachsen 65,52 €  
Nordrhein-Westfalen 74,87 €  
Schleswig-Holstein 68,69 €  

 


2023

Bayern 4,67 € je angefangene 5 Minuten / max. 75 Minuten
Bremen 60,00 €  
Niedersachsen 56,80 € zzgl. Wegepauschale 4,78 € bzw. bei mehreren Personen in einem Haushalt 2,39 € je Person 
Nordrhein-Westfalen 70,12 €  
Schleswig-Holstein 67,55 €  

 

 
 
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