BERLIN - Das Bundesprogramms Ausbildungsplätze sichern fördert kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Ausbildungsniveau in dem im Jahr 2020 neu beginnenden Ausbildungsjahr im Vergleich zu den drei Vorjahren beibehalten oder sogar erhöhen. Für die Zuordnung zum neuen Ausbildungsjahr ist allein der Ausbildungsbeginn maßgeblich. In die Förderung grundsätzlich einbezogen werden sollen Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 begonnen haben und spätestens bis 15. Februar 2021 beginnen. Auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags kommt es dabei nicht an, d.h., es können auch Ausbildungen gefördert werden, für die der Ausbildungsvertrag bereits vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie abgeschlossen worden ist. Die Ausbildungsprämie in Höhe von 2.000,- € wird nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit an den Ausbildungsbetrieb ausgezahlt.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html abrufbar. Die Beantragung erfolgt über die örtlich zuständige Agentur für Arbeit - Hinweise zum Antragsverfahren und Antragsformulare finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern

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