BERLIN - Der GKV-Spitzenverband hat nach Zustimmung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute die Pflegebonus-Festlegungen nach § 150a Abs. 7 SGB XI sowie die nachfolgenden Anlagen veröffentlicht:
- Geltendmachungsformulare für den Pflegebonus durch Pflegeeinrichtungen / Dienstleistungsunternehmen
- Information der Beschäftigten 
- Mitteilung über die Auszahlung des Pflegebonus durch Pflegeeinrichtungen / Dienstleistungsunternehmen
- Übersicht der zuständigen Pflegekassen für Pflegeeinrichtungen / Dienstleistungsunternehmen

Alle Unterlagen sind unter www.dbfk-unternehmer.de/pflegebonus abrufbar.