BERLIN - Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Damit geht das umfangreiche Gesetzesvorhaben zur Neuordnung der Pflegeversicherung in das parlamentarische Verfahren.

Gegenüber dem Referentenentwurf vom Juni enthält der Kabinettsentwurf an verschiedenen Stellen Änderungen. Der DBfK prüft derzeit, welche Auswirkungen sich daraus insbesondere für Pflegeeinrichtungen, Pflegeunternehmer:innenund Pflegeberater:innen ergeben, und wird die relevanten Änderungen aufbereiten.

Über die weiteren Beratungen und Änderungen im Gesetzgebungsverfahren werden wir fortlaufend informieren.

Weitere Informationen und Unterlagen zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

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