Hier geht es zur Pressemitteilung des MD Bund und hier finden Sie die neue QPR ambulant.
BERLIN - Der DBfK hat einen erweiterten Leistungsrechner zur Pflegeversicherung für den Bereich der häuslichen Pflege entwickelt, der Mitgliedern und Mitgliedsunternehmen künftig online zur Verfügung steht.
Das Tool ermittelt nicht nur die Leistungsansprüche wie z. B. Pflegegeld und Pflegesachleistungen, sondern berechnet auch die Ansprüche bei Kombinationsleistungen und stellt weitere Leistungsansprüche im häuslichen Bereich dar. Das Tool berücksichtigt außerdem die Beratungspflichten nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Die Berechnungen erfolgen auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen nach SGB XI.
Praktisch: Im Rechner sind die relevanten Rechtsgrundlagen direkt verlinkt, sodass Sie diese bei Bedarf sofort einsehen können.
Mit wenigen Eingaben lassen sich individuelle Leistungsansprüche übersichtlich darstellen – eine praxisnahe Unterstützung für Beratungsgespräche und Angebotskalkulation.
Zum Leistungsrechner Pflegeversicherung: www.dbfk-unternehmer.de/leistungsrechner-pflegeversicherung
BERLIN – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) hat die Richtlinien zur außerklinischen Intensivpflege (AKI‑RL) und zur häuslichen Krankenpflege (HKP‑RL) aktualisiert und in den gültigen Fassungen veröffentlicht. Beide Richtlinien sind für die ambulant‑pflegerische Versorgung maßgeblich und enthalten Änderungen sowie Übergangsregelungen.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine geänderte AKI‑Richtlinie mit einer neuen Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung für beatmete oder tracheotomierte Patient:innen. Für bestimmte Bestandsfälle gilt weiterhin eine dauerhafte erleichterte Regelung.
Die HKP‑Richtlinie wurde am 15. Mai 2025 geändert; die neue Fassung trat am 5. August 2025 in Kraft.
Die aktuellen Richtlinien finden Sie immer bei uns: www.dbfk-unternehmer.de/gba
BERLIN - Der DBfK kooperiert mit SuperNurse, einer digitalen Lernwelt für Pflegefachwissen und innerbetriebliches Wissensmanagement.
Pflegende lernen flexibel per App, Leitungspersonen profitieren von Berichten, Fortbildungsplänen und Erinnerungsfunktionen.
Vorteil für DBfK-Mitgliedsunternehmen: 5 % Rabatt auf alle SuperNurse-Pakete.
Weitere Informationen unter: Mitgliedervorteile für DBfK-Mitgliedsunternehmen
BERLIN - Der DBfK hat für seine Mitglieder eine neue Kooperation geschlossen: DBfK-Mitglieder erhalten einen exklusiven DBfK-Rabatt beim zertifizierten Videodienstanbieter ZAVA Sprechstunde.Online. Weitere Informationen zu Sprechstunde.Online und der Kooperation finden Mitgliedseinrichtungen im geschützten Downloadbereich - Mitgliedervorteile / Telepflege.
Einsatzmöglichkeiten von Sprechstunde.Online sind insbesondere :
BERLIN - Der DBfK hat sich gemeinsam mit 12 weiteren Verbänden privater und gemeinnütziger Träger von Pflegeeinrichtungen mit einem 9-Punkte-Papier an die Koalitionsarbeitsgruppe Gesundheit und Pflege gewandt. Das Papier legt dar mit welchen gesetzlichen Regelungen die prekäre Situation der Branche verbessert werden könnte. Für einen möglichen Koalitionsvertrag wird folgende Formulierung vorgeschlagen: „Um die pflegerische Versorgungssicherheit und die wirtschaftliche Sicherheit der Einrichtungen und Dienste zu gewährleisten, werden wir Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen vereinfachen und beschleunigen.“
Das 9-seitige Papier steht hier zum Download bereit.
BERLIN - Nach der Veröffentlichung der ab dem 01. Januar 2025 gültigen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung (SGB XI) durch das Bundesministerium für Gesundheit stellen wir das neue DBfK-Poster zu den Leistungen Pflegeversicherungen (ab 01. Januar 2025) unter www.dbfk-unternehmer.de/poster zum Download zur Verfügung. Die Informationen des Posters steht dort auch als Infoblatt im DIN A4-Format zur Verfügung.
BERLIN - Die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege hat am 31. Oktober 2024 die Übersicht zu den Entlohnungsniveaus und Zuschlägen sowie Tarifvertragswerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 82c Abs. 5 SGB XI nach Bundesländern veröffentlicht.
Mit dieser Veröffentlichung wurden auch die neuen regional üblichen Entlohnungsniveaus und neue regional üblichen Niveaus der pflegetypischen Zuschläge veröffentlicht.
Für Anwender des regional üblichen Entgeltniveaus (RÜE) sind diese ab dem 01. Januar 2025 verbindlich anzuwenden.
Die Veröffentlichung. stellen wir unter www.dbfk-unternehmer.de/tariftreuerichtlinien zum Download zur Verfügung.
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