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Begutachtungsrichtlinien (Pflegebedürftigkeit)

Archiv (4)
Stand: Juli 2020

Richtlinien zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach § 17 Absatz 1 SGB XI

Diese Richtlinien wurden vom Medizinischen Dienst Bund im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und unter fachlicher Beteiligung der Medizinischen Dienste erstellt und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahrens nach § 17 Absatz 1 SGB XI gemäß des § 53d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB XI am 21. August 2024 erlassen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Richtlinien am 18. September 2024 genehmigt.

Datum des Inkrafttretens: 26. September 2024

Übersicht zu den zentralen Änderungen der Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 18.09.2024 und vom 21.12.2023

 
 
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