NORDWEST - Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde die Verpflichtung zur ‚Tariftreue‘ von Pflegeeinrichtungen ab dem 01. September 2022 eingeführt.
Am 28. Januar 2022 wurden mit vier Monaten Verzögerung die Richtlinien GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der Verpflichtung Löhne auf Tarifvertragsniveau zu bezahlen, bekannt gegeben. Die Richtlinien gelten für alle stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die bereits einen Versorgungsvertrag gem. § 72 SGB XI haben oder künftig beantragen wollen. Die Übersicht der regional üblichen Entgeltniveaus auf Grundlage der Richtlinien wurde am 07. Februar 2022 durch den GKV-Spitzenverband veröffentlicht.
Der DBfK informiert seine Mitgliedseinrichtungen regelmäßig über den jeweils aktuellen Informationsstand.
Alle Unterlagen zur Tariftreue finden Sie unter www.dbfk-unternehmer.de/tariftreuerichtlinien
BERLIN / DÜSSELDORF - Das Pflege Update 2022 findet am folgenden Termin statt:
15. März 2022 - Onlineveranstaltung > Buchung
Die letzten zwei Jahre waren nicht nur die wohl herausforderndsten für die Pflege in der jüngsten Zeit, sie waren auch gespickt mit vielen Entwicklungen und Neuerungen. Nach einem Jahr Pause sind wir nun wieder da und freuen uns, Ihnen die aktuellsten und spannendsten Themen rund um die Langzeitpflege anbieten zu können.
Programm:
09:30 Uhr Registrierung
10:00 Uhr Update 1: Berufspolitik – Was gibt es Neues?
Dr. Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin DBfK e. V.; Berlin
10:30 Uhr Update 2: Qualitätsprüfung stationär – ist nach der Pandemie vor der Pandemie?
Aus Sicht der Prüfdienste: Frank Schlerfer, Abteilungsleiter PKV-Prüfdienste; Köln
Aus Sicht der Pflegeeinrichtungen: Caroline Drößler, Referentin AWO Bundesverband e. V.; Berlin
11:45 Uhr Mittagspause
12:45 Uhr Wake Up: Poetry Slam
Alina Sprenger Gesundheits- und Krankenpflegerin, Poetry Slammerin; Berlin
13:10 Uhr Update 3: Qualitätsprüfungen ambulant/teilstationär – wie ist der Stand?
Carola Stenzel-Maubach, Referentin Langzeitpflege DBfK Bundesverband e. V.; Berlin
13:30 Uhr Update 4: Berichts- und Lernsysteme in der Langzeitpflege – ist das umsetzbar?
Dagmar Lüttel, Wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS); Berlin
14:45 Uhr Kaffeepause
15:15 Uhr Update 5: Expertenstandard Erhalt und Förderung der Mundgesundheit
Dr. Elmar Ludwig, Mitglied der Expertengruppe zur Entwicklung des Expertenstandards; Ulm
16:15 Uhr Ausblick
16:30 Uhr Ende der Veranstaltung
BERLIN - Durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) ändern sich zum 01. Januar 2022 folgende Leistungsansprüche von Pflegebedürftigen gegenüber der Pflegeversicherung (SGB XI):
- Pflegesachleistungen gemäß § 36 SGB XI (ambulante / häusliche Pflege)
- Kurzzeitpflege gemäß § 42 SGB XI
Der DBfK stellt ab sofort ein aktualisiertes Poster / Infoblatt mit den Leistungen der Pflegeversicherung ab dem 01. Januar 2022 zum Download zur Verfügung. Neu aufgenommen wurden auch die Digitalen Pflegeanwendungen gemäß § 40b SGB XI.
BERLIN - Der Qualitätsausschuss Pflege hat in seiner Sitzung am 31.08.2021 den Beschluss zur freiwilligen Anwendung des Expertenstandards Mobilitätsförderung aktualisiert. Hintergrund für den Beschluss ist die erfolgte Überarbeitung des Expertenstandards im Jahr 2020. Die aktuelle Fassung des Expertenstandards nach § 113a SGB XI „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege - Aktualisierung 2020“ in der Fassung vom 19.11.2020 steht auf der Internetseite des Qualitätsausschusses Pflege zur Verfügung: https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/
NORDWEST - Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Referent/in (m/w/d) für den Arbeitsbereich „Pflegeunternehmen“ als Leistungserbringervertretung im Betreuungsgebiet des DBfK Nordwest. Diese Stelle hat einen Stellenumfang von 20 Wochenstunden.
Nähere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie unter www.dbfk-unternehmer.de/karriere.