Rettungsschirm gemäß § 150 Abs. 5a SGB XI
Rettungsschirm für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Abs. 5a Satz 4 SGB XI zum Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der nach Lan- desrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Kostenerstattungs-Festlegungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag) vom 29.05.2020