Aktuelles
Lübecker Ampelsystem L.A.S.
- Bertram Grabert-Naß
LÜBECK - In Lübeck haben Akteure der Gesundheitsversorgung eine Handlungsanleitung für Pflegeeinrichtungen in der Corona-Situation erarbeitet - das Lübecker Ampelsystem L.A.S.
Hintergrund: Während der Corona-Pandemie kommen Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste aber auch Krankenhäuser, Rettungsdienste und Gesundheitsämter immer wieder an ihre Grenzen – und das nicht nur aufgrund der alltäglichen Anforderungen gemäß ihres Versorgungsauftrags, sondern auch dadurch, dass sie unzählige sensible Entscheidungen treffen müssen: Wie priorisiere ich? Wen sollte ich wie oft testen? In welchen Situationen ist welche Schutzausrüstung angemessen? Was hat Vorrang – der Schutz einer vulnerablen Gruppe von Infektionen oder die Vermeidung von Isolation und die Respektierung von Freiheitsrechten und Selbstbestimmung?
Das Ampelsystem sieht vor, dass ein Fachgremium anhand mehrerer Kriterien entscheidet, ob die Ampelfarbe in einer Stadt / einem Landkreis auf grün, gelb oder rot steht. Wenn es in einer Einrichtung einen lokalen Ausbruch gibt, springt dort – abweichend von der regionalen Bewertung – die Ampel auf rot. Neben der Nennung von allgemein gültigen Maßgaben während der Pandemie werden Aussagen getroffen zum Testkonzept sowie zu speziellen Fragestellungen der einzelnen Settings: stationäre Pflegeeinrichtungen, Hospize, Werkstätten, Tagespflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienst. Je nach Bereich finden sich Aussagen zu spezifischen Fragestellungen, z. B. Fahrdienst, Besuchsregelungen, Regelungen zum Verlassen der Einrichtung und zum Umgang mit Lieferanten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.ethik-netzwerk.de/ampelsystem
GKV-Spitzenverband ergänzt FAQ-Übersicht zur Corona-Prämie
- Bertram Grabert-Naß
BERLIN - Der GKV-Spitzenverband hat heute eine um die Fragen 51 bis 55 ergänzte FAQ-Übersicht zur Umsetzung der Festlegungen nach § 150a Abs. 7 SGB XI - Teil 1 und 2 (Corona-Prämie) veröffentlicht - die aktuelle Übersicht finden Sie hier.
Die Antragsfrist der Pflegeeinrichtungen für den zweiten Auszahlungstermin am 15. Dezember 2020 endet am 15. November 2020. Alle Unterlagen rund um die Prämie gemäß § 150a SGB XI finden Sie Downloadbereich.
Coronavirus-Testverordnung - umfangreiche Informationen
- Bertram Grabert-Naß
NORDWEST - Der DBfK Nordwest hat unter dem Link www.dbfk-unternehmer.de/schnelltests (länderspezifische) Arbeitshilfen und Informationen für DBfK-Mitgliedseinrichtungen zusammengestellt. Hier finden Sie auch ein gemeinsames Angebot der Firma Unizell und des DBfK zum Erwerb von SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests.
Mitarbeitervorteilsportal für DBfK-Mitgliedsunternehmen
- Bertram Grabert-Naß
BERLIN – Als weitere Serviceleistung für unsere Mitgliedsunternehmen bieten wir ab sofort das Vorteilsportal dbfk.mitarbeitervorteile.de für die Mitarbeitenden unserer Mitgliedseinrichtungen an. Weitere Informationen zum Vorteilsportal - mit über 400 Partnerunternehmen und bis zu 60% Ersparnis - sind im geschützten Downloadbereich unter www.dbfk-unternehmer.de/mitarbeitervorteile abrufbar.
Ausbildungsplätze sichern - ein Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen
- Bertram Grabert-Naß
BERLIN - Das Bundesprogramms Ausbildungsplätze sichern fördert kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Ausbildungsniveau in dem im Jahr 2020 neu beginnenden Ausbildungsjahr im Vergleich zu den drei Vorjahren beibehalten oder sogar erhöhen. Für die Zuordnung zum neuen Ausbildungsjahr ist allein der Ausbildungsbeginn maßgeblich. In die Förderung grundsätzlich einbezogen werden sollen Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 begonnen haben und spätestens bis 15. Februar 2021 beginnen. Auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags kommt es dabei nicht an, d.h., es können auch Ausbildungen gefördert werden, für die der Ausbildungsvertrag bereits vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie abgeschlossen worden ist. Die Ausbildungsprämie in Höhe von 2.000,- € wird nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit an den Ausbildungsbetrieb ausgezahlt.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html abrufbar. Die Beantragung erfolgt über die örtlich zuständige Agentur für Arbeit - Hinweise zum Antragsverfahren und Antragsformulare finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.
Cafeterien in Pflegeeinrichtungen dürfen wieder öffnen
- Sabine Karg
MÜNCHEN - Unter Auflagen ist künftig die Nutzung von Cafeterien in Pflegeeinrichtungen für Bewohner/innen und deren Besuch wieder zugelassen. Nach wie vor gehen laut einer Information des Bayerischen Gesundheits- und Pflegeministeriums die Regelungen des § 4 der 6.BayIfSMV zu Pflegeheimen als spezielleres Recht auch in Bezug auf die Cafeterien in Pflegeheimen den Anordnungen des § 13 zur Gastronomie vor.
Das Gesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass ausschließlich für Bewohner/innen und deren Besuch die Nutzung der Catereia unter Berücksichtigung der einrichtungsindividuellen Schutz- und Hygienekonzepte erlaubt ist, für externe Gäste bleibt die Gastronomie geschlossen. In der Mitteilung heißt es: "Dabei ist insbesondere der Umstand zu behandeln, inwieweit das Servicepersonal in den Cafeterien auch in der Versorgung, Betreuung oder Pflege in den Einrichtungen eingesetzt wird und welche Maßnahmen hier erforderlich werden. Das Einsetzen von Servicepersonal in der Versorgung, Betreuung oder Pflege sollte vermieden werden. Von der durchgängigen Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen Bewohner bzw. Bewohnerin und dessen Besucher kann abgesehen werden, wenn dieser am Tisch in der Cafeteria nicht möglich ist. Es ist nach Möglichkeit der Abstand zu wahren. Der Mindestabstand zu anderen Besucher-Bewohnergruppen ist stets einzuhalten.
Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung am Tisch ist dabei zulässig, solange dies zum Trinken und zur Nahrungsaufnahme erforderlich ist. Der Betreiber der Cafeteria hat die Vorgaben des Hygienekonzeptes Gastronomie zu beachten: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-270/
BGW veröffentlicht SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
- Sabine Karg
HAMBURG- Wie kann ich den Arbeitsschutz gewährleisten? Auf was ist zu achten? Auch für Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen bringt die Corona-Pandemie besondere Herausforderungen für das sichere Arbeiten mit sich. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unterstützt professionell Pflegende dabei mit einem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Dieser wurde auf der Website der BGW (www.bgw-online.de/corona-schutz-pflege) veröffentlicht und steht zum Download bereit.
SARS-CoV-2-Infektionsschutz: Neue Handlungsanweisungen
- Sabine Karg
MÜNCHEN - Eine Aktualisierung der Handlungsanweisungen für Alten- und Pflegeheime und stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe (gemeinschaftliches Wohnen) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) liegt vor. Alle weiteren Infos gibt es hier.
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